Ausgabe 01/19 .:. VLOG-Newsletter

Liebe Leserinnen und Leser,

dankbar haben wir uns vom Jahr 2018 verabschiedet, das für den VLOG eine ereignis- und erfolgreiche Zeit war. Unsere Kooperation mit den beiden großen internationalen Standardgebern Global Gap und GMP+ hat dazu geführt, dass sie strenge Standards für eine Produktion ohne Gentechnik in ihre Zertifizierungen eingeführt haben. Das hat der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelwirtschaft in Europa und darüber hinaus einen deutlichen Schub gegeben.

In Deutschland dürfte die Lebensmittelwirtschaft 2018 mit „Ohne Gentechnik“-Lebensmitteln knapp sieben Milliarden Euro umgesetzt haben. Und das gerade mal zehn Jahre nachdem 2008 die damalige schwarz-rote Bundesregierung das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) um Kennzeichnungsregeln ergänzt und damit die Voraussetzung für eine „Ohne Gentechnik“-Produktion geschaffen hatte. „Ich freue mich über diese Erfolgsgeschichte, von der so viele Landwirte und Verarbeiter profitieren“, sagte die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zum Zehnjährigen. Sie hob die Wahlfreiheit der Verbraucher als besonders wichtigen Aspekt der Kennzeichnung hervor. „Wer bewusst einkaufen will, braucht verlässliche Informationen. Das gilt auch angesichts neuer gentechnischer Verfahren und der damit hergestellten Produkte.“

Aus diesem Grund war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur rechtlichen Einordnung der Neuen Gentechnik für uns das Highlight des Jahres. Sie schaffte die für einen weiteren Erfolg der „Ohne Gentechnik" -Bewegung notwendige Klarheit. Im neuen Jahr wird es nun darum gehen, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten daraus die Konsequenzen ziehen. Deshalb haben 75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelwirtschaft aus zehn europäischen Ländern die EU-Kommission aufgefordert, den europäischen Binnenmarkt vor Produkten zu schützen, die außerhalb Europas mithilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurden. Die Kommission müsse dafür sorgen, dass Nachweisverfahren für mit der Neuen Gentechnik hergestellte Produkte zur Verfügung stehen. Sie habe Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie effektive Kontrollen zu gewährleisten, schrieben die Unternehmen der Kommission. Besondere Bedeutung kommt dabei der Reinheit des Saatgutes zu. Bis jetzt ist die Nulltoleranz-Politik beim Saatgut, die gentechnische Verunreinigungen auf dem Acker ausschließt, erfolgreich. Die Überwachungsberichte der Bundesländer zeigen jedes Jahr aufs Neue, dass Nulltoranz praktikabel ist. Verunreinigungen im Saatgut kommen nur äußerst selten vor und betroffene Partien werden sofort vom Markt genommen.

Wir werden uns im kommenden Jahr intensiv dafür einsetzen, dass die Neue Gentechnik strikt nach dem bestehenden EU-Gentechnikrecht reguliert wird und für Lebensmittel- und Saatgut-Kontrollen auch Nachweisverfahren für mit der Neuen Gentechnik hergestellte Produkte zur Verfügung stehen. Eine erste Gelegenheit dazu bietet uns die Internationale Grüne Woche in Berlin. Der VLOG ist dort in der Halle 3.2 ErlebnisBauernhof am Stand 141 vertreten. Wir werden die Messe dazu nutzen, bei Verbrauchern für Lebensmittel „Ohne Gentechnik“ zu werben und Politikern die Anliegen der Branche zu verdeutlichen.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2019, viel Spaß beim Lesen und würden uns freuen, Sie auf der Grünen Woche an unserem Stand begrüßen zu dürfen.

Ihr VLOG-Team

       
   

Verband

 
    pic  
       
 

VLOG-Standard Version 19.01

Die neue Version 19.01 des VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandards wurde am 01.10.2018 in Deutsch und Englisch veröffentlicht und erlangte zum 01.01.2019 Gültigkeit. Zu diesem Datum dürfen keine Zertifizierungen mehr nach einer alten Version durchgeführt werden. Hier finden Sie den Standard zum freien Download.

 
       
 

Analysen von VLOG anerkannten Laboren

Analyseergebnisse werden ab dem 01.01.2019 für zu zertifizierende Unternehmen nur noch dann anerkannt, wenn diese von einem vom VLOG-anerkannten Labor stammen. Eine Übersicht aller vom VLOG-anerkannten Labore sowie eine Übersicht aller Labore, die sich derzeit noch im Anerkennungsverfahren befinden (d.h. noch nicht vom VLOG anerkannt sind), sind hier auf unserer Homepage downloadbar. In Teil J des „Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandard V19.01 werden die Anforderungen an die Labore und Analysen beschrieben, die im Rahmen einer VLOG-Zertifizierung erfüllt werden müssen.

 
       
 

VLOG auf IGW

Der VLOG wird mit einem Messestand auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin vom 18.-27. Januar 2019 vertreten sein. Wir befinden uns diesmal in der Halle 3.2 des ErlebnisBauernhof am Stand 141 am Übergang zur Halle 25 (Tierhalle). Wir freuen uns über Ihren Besuch. Gerne können Sie auch vorab Termine mit der Geschäftsstelle vereinbaren.

 
       
 

Erweiterte Zertifizierungspflicht

Wie auf der Mitgliederversammlung 2017 beschlossen und ab Januar 2018 kommuniziert, trat die erweiterte Zertifizierungspflicht zum 31.07.2018 in Kraft. Die Änderung betrifft Unternehmen, die bislang auf Grundlage einer Dokumentenprüfung die Lizenz zur Nutzung des "Ohne GenTechnik"-Siegels erhalten hatten. Die meisten dieser Unternehmen müssen sich zukünftig einer Zertifizierung unterziehen und ab Januar 2019 ein entsprechendes Zertifikat vorweisen. Weitere Informationen zur erweiterten Zertifizierungspflicht finden Sie hier.

 
       
 

Anerkennung QZBW Schweinefleisch

Die Zertifizierung durch das Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist bereits seit längerem für bestimmte Tierarten und Produkte als gleichwertig zu einer VLOG-Zertifizierung anerkannt. Seit 01.01.2019 ist der Bereich Schweinefleisch nun ebenfalls „ohne Gentechnik“-konform und wird daher mit in die Anerkennung aufgenommen. Weitere Informationen zu anerkannten Standards erhalten Sie auf Deutsch oder auf Englisch.

 
       
 

Regelung zur Einstufung der Risikoklasse landwirtschaftlicher Betriebe

Ab dem 01.08.2018 sind zwei Regelungen zur Einstufung der Risikoklasse für landwirtschaftliche Betriebe in Kraft getreten:

  • Zertifizierungsstatus von in der „Ohne Gentechnik“-Produktion eingesetzten nicht kennzeichnungspflichtigen potentiell risikobehafteten Futtermitteln (zu den potentiell risikobehafteten Futtermitteln zählen laut VLOG-Standard Kapitel E 4.9.1.1: Soja, Mais, Raps, Zuckerrübe, Baumwolle und Produkte aus diesen Spezies)
  • Einsatz von überbetrieblich genutzten mobilen Mahl- und Mischanlagen oder stationäre Mahl- und / oder Mischanlagen landwirtschaftlicher Selbstmischer 

Als Resultat dieser Regelungen kann es ab dem 01. August 2018 zu einer geänderten Bewertungsgrundlage der Risikoklasseneinteilung bei landwirtschaftlichen Betrieben kommen. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Auditintervalls bei Gruppenmitgliedern zur Folge haben. Landwirtschaftliche Betriebe die dadurch ggfs. in eine höhere Risikoklasse eingestuft wurden, können durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bezug risikobehafteter Futtermittel in „VLOG geprüft“-Qualität) innerhalb des Auditintervalls wieder in eine niedrigere Risikoklasse zurückgestuft werden. Die Anpassung der Risikoklasse ist somit nicht vom Termin des nächsten Regelaudits abhängig. Ob eine Rückstufung möglich ist bzw. erfolgen kann, obliegt der Entscheidung der Zertifizierungsstelle.

 
       
 

Zertifizierungspflicht Händler und Streckenhändler

Für Händler, die lose „VLOG geprüft“ Futtermittel transportieren, aber nicht anderweitig behandeln im Sinne der europäischen VO Nr. 178/2002, besteht bis zum 31.12.2019 gemäß Kapitel B1 des VLOG-Standards keine Zertifizierungspflicht, wenn alle der folgenden Umstände erfüllt sind:

  • Das Unternehmen ist QS oder GMP+ zertifiziert
  • Die Aufrechterhaltung der Kennzeichnungsfreiheit nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 ist Bestandteil der betrieblichen Risiko-bzw. Gefahrenanalyse

Für Streckenhändler besteht bis zum 31.12.2019 gemäß Kapitel B1 des VLOG-Standards keine Zertifizierungspflicht, wenn zusätzlich zu den beiden oben genannten Punkten der folgende Umstand erfüllt ist:

  • Beauftragung erfolgt von einem VLOG-zertifizierten Transportunternehmen (wenn für dieses eine Zertifizierungspflicht nach B 1 vorliegt)  

Diese Ausnahme von der Zertifizierungspflicht besteht nur noch bis 31.12.2019. D.h. alle Händler und Streckenhändler, die bislang unter diese Ausnahmeregelung fallen, sind ab dem 01.01.2020 gemäß VLOG-Standard zertifizierungspflichtig. Bitte berücksichtigen Sie bzw. informieren Sie die betroffenen Unternehmen in Ihrer Lieferkette über die bevorstehende Zertifizierungspflicht. Händler und Streckenhändler die eine als gleichwertig anerkannten Zertifizierung aufweisen (z.B. Zertifizierung durch das GMP+ Modul MI 105 „GMO controlled“) müssen ab dem 01.01.2020 nicht zusätzlich VLOG-zertifiziert werden.  

 
       
 

VLOG-Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem VLOG „Ohne Gentechnik“-Standard bzw. der „Ohne GenTechnik“-Kennzeichnung

  • Überarbeitung Anhang V: Der Anhang V des VLOG-Standards wurde am 20.12.2018 geändert. Das Fließdiagramm auf Seite 1 von 10 wurde übersichtlicher formatiert und das Formular für die Rückmeldung vom Landwirt an den Futtermittel-Lieferanten (Seite 7/10) inhaltlich überarbeitet. Der aktualisierte Anhang V kann in Deutsch oder Englisch auf unserer Homepage heruntergeladen werden.  
  • Informationsschreiben zu GVO in nicht gekennzeichneten Futtermitteln: Der VLOG hat ein Informationsschreiben erstellt, das Betriebe und Zertifizierungsstellen im Fall eines positiven GVO-Analyseergebnisses als Bewertungshilfe nutzen können. Das Dokument kann in Deutsch oder Englisch auf unserer Homepage heruntergeladen werden.  
 
       
 

Mitarbeiter / Mitarbeiterin für VLOG Geschäftsstelle gesucht

Die VLOG Geschäftsstelle sucht ab sofort einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin Qualitätssicherung mit Schwerpunkt Integrity Audits. Die Stellenausschreibung finden Sie hier.

Außerdem suchen wir ab sofort einen Betriebswirt / eine Betriebswirtin mit Schwerpunkt Buchhaltung. Die Stellenausschreibung finden Sie hier.

 
       
       
   

Nachrichten

 
    pic  
       
 

Ilse Aigner würdigt Erfolg der „ohne Gentechnik“ - Kennzeichnung

Berlin, 11.12.2018 – Zehn Jahre nach Einführung der gesetzlichen Grundlagen: Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellt Entwicklung der Kennzeichnung dar. mehr...

 
       
 

Das Saatgut in Deutschland ist weitestgehend gentechnikfrei

06.12.2018 - Bei der diesjährigen Saatgutkontrolle haben die zuständigen Behörden der Bundesländer lediglich in zwei von 839 Saatgutproben Spuren gentechnischer Verunreinigungen entdeckt. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit. mehr...

 
       
 

Offener Brief an EU-Kommission

Brüssel/ Berlin/ Wien: 28.11.2018 - 75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelwirtschaft aus zehn europäischen Ländern begrüßen in einem offenen Brief an Kommissionspräsident Juncker und Gesundheitskommissar Andriukaitis die klaren rechtlichen Zielvorgaben, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Neuen Gentechnik vom 25. Juli 2018 ergeben. Sie fordern die EU-Kommission auf, die als Folge des Urteils notwendigen Maßnahmen zur Absicherung der gentechnikfreien Produktion in Europa zügig umzusetzen. Die unterzeichnenden Unternehmen, unter ihnen Edeka und Rewe, haben 2017 einen Umsatz von 144 Milliarden erwirtschaftet und beschäftigen 833.000 Mitarbeiter. mehr...

 
       
 

Neue Mitglieder

 

Betrieb Bartl Horst-Peter

Betrieb Erich Sturm

Kampffmeyer Mühlen GmbH

Kaufland Fleischwaren SB GmbH & Co KG

Rodenti GmbH & Co.KG

 

Neue anerkannte Zertifizierungsstellen

 

LKV Austria Gemeinnützige GmbH

SGS Austria Controll-Co. Ges.m.b.H.

 

Neue "Ohne GenTechnik" Siegelnutzer

 

Betrieb Mathias Winner

H. & E. Reinert Westfälische Privat-Fleischerei Betriebsstätte Vörden

Mlekarna Pragolaktos a.s.

Sauels Schinken GmbH & Co.KG

Seretram SAS

 

Neue "VLOG geprüft" Siegelnutzer

 

Georg Regn Landhandels GmbH

Karl Wolpers KG

Landesprodukte Weber GmbH

Qualitätstrocknung Nordbayern eG

Rodenti GmbH & Co.KG

WB Qualitätsfutterwerk GmbH

Zimmerer-Werk GmbH

 

Termine

 

18.-27.01.2019 - Internationale Grüne Woche Berlin

23.01.2019 - Auditoren Basisschulung VLOG-Standard (Fulda, deutsch)

30.01.2019 - ProTerra 4th International Non-GMO Soy Conference

26.03.2019 - NON-GMO Exploring Future Challenges

Weitere Termine

 

Impressum

 

Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Tel: +49 30 2359 945 00
Fax: +49 30 2359 945 01
www.ohnegentechnik.org
info@ohnegentechnik.org

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg unter der VR-Nummer 29801 B eingetragen.


Hier können Sie den Newsletter abbestellen