Ausgabe 02/18 .:. VLOG-Newsletter

Liebe Leserinnen und Leser,

mit Gen-Scheren wie CRISPR/Cas lässt sich das Erbgut von Pflanzen und Tieren relativ einfach ändern – verglichen mit der klassischen Gentechnik. Weltweit arbeiten Universitäten, Biotechnologie-Unternehmen und Saatgutkonzerne mit diesen als Genome Editing bezeichneten neuen gentechnischen Verfahren. Sie versprechen Pflanzen, die Dürre und Krankheit besser überstehen sollen, sich besser lagern lassen oder besonders gesunde Nährstoffe enthalten.

Verbunden mit diesen Versprechungen ist ein großer politischer Druck, Genome Editing Verfahren vom Gentechnikrecht auszunehmen. Dessen langwieriges Prozedere würde den Fortschritt behindern, heißt es und eine Kennzeichnung als Gentechnik die damit hergestellten Lebensmittel in Europa unverkäuflich machen. Zuletzt hatte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in einem laufenden Verfahren dafür plädiert, einen Teil der mit Genome Editing erzeugten Pflanzen vom Gentechnikrecht auszunehmen.

Im Gegensatz dazu stellte der EU-Rechtsexperte Professor Dr. Ludwig Krämer jetzt in einem Gutachten fest, dass die neuen Gentechnik-Verfahren eindeutig und ohne Ausnahme dem EU-Gentechnikrecht unterliegen. Die mit diesen Verfahren hergestellten Pflanzen müssten in einem Zulassungsverfahren auf ihre Risiken untersucht werden, bevor sie freigesetzt oder importiert werden können. Krämer begründete dies auch mit dem im EU-Gentechnikrecht prominent verankerten Vorsorgegrundsatz: Wenn es Unsicherheiten in der Einschätzung der Risiken von neuen Gentechnik-Verfahren gebe, müsse der Gesetzgeber auf Nummer sicher gehen und die Risiken untersuchen lassen.

Das sieht anscheinend auch die neue Bundesregierung so. Sie verspricht in ihrem Koalitionsvertrag: „Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten.“ Nach Ansicht des VLOG ist das nur praktikabel, wenn diese Produkte ausnahmslos dem Gentechnikrecht unterstellt werden.

In den USA hingegen dürfen immer mehr Pflanzen, die mit Hilfe von Genome Editing- manipuliert wurden, ohne Zulassung als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) vermarktet werden. Als erstes soll noch in diesem Jahr eine Sojabohne auf den Markt kommen, die mehr Ölsäure enthält. Zahlreiche andere Produkte werden in den nächsten Jahren folgen. Davon können mittelfristig auch Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher in der EU betroffen sein, wenn diese gen-editierten Pflanzen unerkannterweise in die EU importiert werden. Damit es nicht soweit kommt, wird sich der VLOG auch weiterhin dafür einsetzen, dass neue gentechnische Verfahren in der EU als das eingestuft werden, was sie sind: Gentechnik.

Wir freuen uns dabei über Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Ihr VLOG-Team

       
   

Verband

 
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Überarbeitung VLOG Stellungnahme zum ALS-Beschluss Nr. 2017/3

Die VLOG-Stellungnahme zum ALS-Beschluss Nr. 2017/3 wurde nach weiteren Gesprächen mit Starterkulturherstellern, Juristen und dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) überarbeitet. Sie ist hier zu finden. Unsere Position entspricht im Ergebnis der Rechtsauffassung des BLL in dessen Stellungnahme vom November 2017. Wir haben dem ALS die überarbeitete Stellungnahme zukommen lassen, woraufhin uns der ALS bestätigte, dass er den Sachverhalt erneut auf der nächsten ALS-Sitzung thematisieren wird.

 
       
 

Überarbeitung der Frequently Asked Questions (FAQ)

Auf der VLOG Homepage finden Sie ab sofort unter www.ohnegentechnik.org/faq einen überarbeiteten Bereich zu den am häufigsten gestellten Fragen - Frequently Asked Questions. Eine englische Version der Seite wird in Kürze veröffentlicht.

 
       
 

Spezifische Anforderungen der mobilen Mahl- und Mischanlagen

Das im VLOG-Standard Version 18.01 unter C 6 angekündigte Dokument zu spezifischen Anforderungen an mobile Mahl- und Mischanlagen steht auf der VLOG Homepage in Deutsch und Englisch zum Download bereit.

 
       
 

Gemeinsamer Abendempfang von Donau Soja und VLOG

Am Abend des 19.06.2018 werden die Verbände Donau Soja und VLOG gemeinsam einen Empfang in Schwäbisch Hall ausrichten. Es werden hochrangige Vertreter aus Politik und Wirtschaft erwartet. Der Empfang schließt sich zeitlich an die VLOG-Mitgliederversammlung an und findet am Vorabend des Donau Soja Kongresses statt. Die Veranstaltung findet im Neubau/Historisches Zeughaus Schwäbisch Hall statt; Beginn des Empfangs ist 19 Uhr. Ein Shuttle Service vom Veranstaltungsort der Mitgliederversammlung zum Abendempfang wird bereitgestellt. Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.

 
       
 

Eignung der GVO-Analyse für Futtermittel und Rohstoffe

Auf der VLOG-Homepage wurde eine Übersicht der Futtermittel und Rohstoffe veröffentlicht, für die eine GVO-Analyse geeignet bzw. nicht geeignet ist. Sie ist hier einsehbar. Die Übersicht soll Unternehmen bei der Bewertung der Analysierbarkeit von Futtermitteln, Zutaten und Zusatzstoffen die für die Herstellung von „Ohne Gentechnik“-Produkte verwendet werden, behilflich sein. Eine englische Übersetzung des Dokuments wird in Kürze veröffentlicht.

 
       
 

Bewertungshilfe – Risikobehaftete Futtermittel

Für die Zertifizierung von Futtermittelunternehmen nach dem „Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards V 18.01 sind die Unternehmen nach Kapitel C 3.3 verpflichtet, eine individuelle Risikoeinstufung der eingesetzten Rohwaren/Einzelfuttermittel (risikobehaftet / nicht risikobehaftet) durchzuführen. Im Kapitel befindet sich bereits ein Hinweis-Link auf die Bewertungshilfe, welcher bisher noch nicht aktiv war. Diese Bewertungshilfe zur Risikoeinstufung wird zum Ende der Woche auf der VLOG Homepage veröffentlicht.

Für die Unternehmen soll es dadurch erleichtert werden, eine nachvollziehbare Einschätzung des Risikos durchzuführen und zu begründen. Darüber hinaus kann das Dokument auch den Auditoren als Bewertungshilfestellung dienen. Es behandelt die drei Bereiche: Prüfung der Dokumentenlage; Herkunft der Rohwaren und Berücksichtigung von Umschlag, Transport, Lagerung und Verarbeitung.

 
       
 

Neue MitarbeiterInnen in der VLOG Geschäftsstelle

Ruth Kleinöder ist nach 30 Jahren als Betriebsleiterin in Unternehmen des ökologischen Gartenbaus und der Landwirtschaft seit Mitte Februar tätig in der neuen Position als stellvertretende Geschäftsführerin im VLOG. Als Teil des Teams in der Geschäftsstelle leitet sie die Personalentwicklung, das Projektmanagement der Qualitätssicherung und vertritt den Geschäftsführer in seinen Aufgaben.

Franziska Kreitner kommt aus dem oberbayerischen Starnberg. Ihr Studium „Öko-Agrarmanagement“ an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde ermöglichte es ihr, Wissen und Erfahrung in der nachhaltigen Lebensmittelerzeugung zu sammeln. Den VLOG unterstützt sie seit Mitte Februar in der Qualitätssicherung als Ansprechpartnerin für die Bereiche Landwirtschaft und Futtermittel.

Anika Berner ist seit März als Auditorin zur Verstärkung des VLOG Integrity-Programms eingestellt. Des Weiteren unterstützt sie Frau Opitz bei der Nachbereitung und Datenpflege. Nach dem Agrarstudium und einer intensiven Familienphase hat sie sich auf dem viehlosen Bioland-Ackerbaubetrieb ihres Mannes eingebracht. Während 3,5 Jahre Kontrolltätigkeit und dem dreijährigen Eiweiss-Projekt in Niedersachsen sammelte sie Erfahrungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

 
       
       
   

Nachrichten

 
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EU-Rechtsexperte: Gentechnikrecht gilt auch für CRISPR/Cas

01.03.2018 - Die neuen Gentechnik-Verfahren fallen eindeutig unter den Geltungsbereich der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18. Zu diesem Ergebnis kommt der EU-Rechtsexperte Professor Dr. Ludwig Krämer in einem Gutachten für den Verein Testbiotech. Krämer arbeitete bis 2004 in der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission und war an der Formulierung der EU-Gentechnikgesetze beteiligt. Der Rechtsprofessor widerspricht in seinem Gutachten deutlich der Position des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof. mehr...

 
       
 

In den USA kommen Genome-Editing-Pflanzen ohne Tests auf den Acker

23.02.2018 - In den USA dürfen immer mehr Pflanzen, die mit Hilfe von Genome Editing-Methoden wie Crispr/Cas manipuliert wurden, ohne Zulassung als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) vermarktet werden. Der Entwickler einer Pflanze muss lediglich der zuständigen Behörde APHIS im US-Landwirtschaftsministerium darlegen, mit welchem Verfahren er welche Änderungen im Erbgut hervorgerufen hat. APHIS entscheidet nach Aktenlage binnen Wochen darüber, ob die Pflanze eine Zulassung braucht oder nicht. 59 solcher Anfragen sind inzwischen bei der Behörde eingegangen, die meisten der letzten zwei, drei Jahre betrafen durch Genome Editing veränderte Pflanzen. In den wenigsten Fällen bestand die Behörde auf einer Zulassung nach dem US-Gentechnikrecht. mehr...

 
       
 

Gentechnik im Koalitionsvertrag: VLOG sieht kleine Fortschritte

08.02.2018 - Der von CDU/CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag enthält auf Seite 84 auch einen kurzen Passus zum Thema Gentechnik. Aus Sicht des VLOG können die Formulierungen kleine Fortschritte bringen – wenn sie entsprechend umgesetzt werden. mehr...

 
       
 

Neue Mitglieder

 

Certipaq

Viehhandlung Lörsch

Wessling GmbH

BIOTECON Diagnostics GmbH

Hortus s.c. Beata i Pawel Dmochowscy

SaluVet GmbH

 

Neue Zertifizierungsstellen

 

DEKRA Certification Sp. z o.o.

 

Neue "Ohne GenTechnik" Siegelnutzer

 

Käserei Stift Schlierbach GmbH & Co.KG

Agrargesellschaft Pfiffelbach mbH

FrieslandCampina Cheese GmbH

Gebr. Baldauf GmbH & Co. KG

Karwendel Werke Huber GmbH & Co. KG

Almthof-Erlebnisbauernhof/ Hofcafé

Schwarz Cranz GmbH & Co. KG

 

Neue "VLOG geprüft" Siegelnutzer

 

Bunge Deutschland GmbH

FGL Fürstenwalder Futtermittel-Getreide-Landhandel GmbH

Nuscience Belgium NV

Pannonia Ethanol Zrt.

Sloten B.V.

Trouw Nutrition Polska Sp. z o.o.

Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG

 

Termine

 

13.03.2018 - Auditoren Basisschulung VLOG-Standard (Fulda, deutsch)

14.03.2018 - Initial Auditor Training VLOG-Standard (Frankfurt/Main, englisch)

22.03.2018 - Industrieschulung / Anwenderschulung VLOG Standard (Hannover, deutsch)

17.04.2018 - Auditoren Aufbauschulung VLOG-Standard (Dachau, deutsch)

Weitere Termine

 

Impressum

 

Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.
Torstraße 218
10115 Berlin
Tel: +49 30 7676 8561
Fax: +49 30 788 90 686
www.ohnegentechnik.org
info(at)ohnegentechnik.org

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg unter der VR-Nummer 29801 B eingetragen.


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