Ausgabe 02/18 .:. VLOG-Newsletter
Liebe Leserinnen und Leser,
mit Gen-Scheren wie CRISPR/Cas lässt sich das Erbgut von Pflanzen und Tieren relativ einfach ändern – verglichen mit der klassischen Gentechnik. Weltweit arbeiten Universitäten, Biotechnologie-Unternehmen und Saatgutkonzerne mit diesen als Genome Editing bezeichneten neuen gentechnischen Verfahren. Sie versprechen Pflanzen, die Dürre und Krankheit besser überstehen sollen, sich besser lagern lassen oder besonders gesunde Nährstoffe enthalten.
Verbunden mit diesen Versprechungen ist ein großer politischer Druck, Genome Editing Verfahren vom Gentechnikrecht auszunehmen. Dessen langwieriges Prozedere würde den Fortschritt behindern, heißt es und eine Kennzeichnung als Gentechnik die damit hergestellten Lebensmittel in Europa unverkäuflich machen. Zuletzt hatte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in einem laufenden Verfahren dafür plädiert, einen Teil der mit Genome Editing erzeugten Pflanzen vom Gentechnikrecht auszunehmen.
Im Gegensatz dazu stellte der EU-Rechtsexperte Professor Dr. Ludwig Krämer jetzt in einem Gutachten fest, dass die neuen Gentechnik-Verfahren eindeutig und ohne Ausnahme dem EU-Gentechnikrecht unterliegen. Die mit diesen Verfahren hergestellten Pflanzen müssten in einem Zulassungsverfahren auf ihre Risiken untersucht werden, bevor sie freigesetzt oder importiert werden können. Krämer begründete dies auch mit dem im EU-Gentechnikrecht prominent verankerten Vorsorgegrundsatz: Wenn es Unsicherheiten in der Einschätzung der Risiken von neuen Gentechnik-Verfahren gebe, müsse der Gesetzgeber auf Nummer sicher gehen und die Risiken untersuchen lassen.
Das sieht anscheinend auch die neue Bundesregierung so. Sie verspricht in ihrem Koalitionsvertrag: „Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten.“ Nach Ansicht des VLOG ist das nur praktikabel, wenn diese Produkte ausnahmslos dem Gentechnikrecht unterstellt werden.
In den USA hingegen dürfen immer mehr Pflanzen, die mit Hilfe von Genome Editing- manipuliert wurden, ohne Zulassung als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) vermarktet werden. Als erstes soll noch in diesem Jahr eine Sojabohne auf den Markt kommen, die mehr Ölsäure enthält. Zahlreiche andere Produkte werden in den nächsten Jahren folgen. Davon können mittelfristig auch Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher in der EU betroffen sein, wenn diese gen-editierten Pflanzen unerkannterweise in die EU importiert werden. Damit es nicht soweit kommt, wird sich der VLOG auch weiterhin dafür einsetzen, dass neue gentechnische Verfahren in der EU als das eingestuft werden, was sie sind: Gentechnik.
Wir freuen uns dabei über Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
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