EU-Ausschuss: Ist Cibus-Raps Gentechnik oder nicht? Was taugt der Test?
Berlin, 11.11.2020 - Das am 7. September 2020 vom VLOG, Greenpeace und weiteren Partnerorganisationen vorgestellte Nachweisverfahren für Cibus-"Genome Editing"-Raps beschäftigt weiterhin Behörden und Institutionen. Am 12.11.2020 steht es auf der Tagesordnung des „Regulatory Committee 2001/18“ der EU, bei dem sich Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedsstaaten zu Fragen der Gentechnik-Regulierung austauschen. Bezogen auf unser Nachweisverfahren geht es weiterhin um zwei zentrale Fragen: Ist „Cibus SU Canola“ nach EU-Recht ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) oder nicht? Und muss ein GVO-Nachweis auch die angewandte Technologie selbst nachweisen?
Der VLOG und die anderen beteiligten Organisationen haben dazu vorab ein Briefing an die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen und Behörden der Mitgliedsstaaten geschickt, in dem ausführlich dargelegt wird, dass der Cibus-Raps nach geltendem EU-Recht eindeutig als GVO gilt, und daher ohne Zulassung hier illegal wäre. Denn es besteht anhand der zahlreichen vorliegenden Dokumente kein Zweifel daran, dass bei der Erzeugung des Raps-Saatgutes das Genome-Editing-Verfahren ODM – von Cibus RTDS genannt – zum Einsatz kam. Damit handelt es sich nach EU-Recht klar um einen GVO.
Zuvor hatte schon der Gentechnikrecht-Experte Dr. Georg Buchholz in einem Brief an die EU-Kommission ausgeführt, dass ein Nachweisverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nach EU-Recht nicht den Ursprung einer bestimmten genetischen Veränderung identifizieren muss, sondern nur die Mutation selbst. Genau das leistet der Cibus-Test unbestritten. Deshalb sollten die EU-Mitgliedsstaaten sich jetzt darauf verständigen, das neue Verfahren in ihre routinemäßigen GVO-Kontrollen zu integrierten, damit der Cibus-„Gene Editing“-Raps nicht illegal in die Lebens- und Futtermittelketten der EU gelangt.
Briefing „GMO Status of Cibus SU Canola” vom 09.11.2020