Anwalt: ENGL-Evaluation von Cibus-Raps-Nachweis beruht auf falschen rechtlichen Annahmen

Berlin, 04.11.2020 - Das Europäische Netzwerk der GVO-Laboratorien (European Network of GMO Laboratories, ENGL) der EU-Kommission hat das vom VLOG gemeinsam mit anderen Organisationen im September vorgestellte neue Nachweisverfahren für „Gene Editing“-Raps der US-Firma Cibus evaluiert. Demzufolge entspreche das Verfahren zwar in vielen Aspekten den EU-Anforderungen für solche Methoden, könne aber den Auslöser der Mutation nicht identifizieren und daher nicht nachweisen, dass die festgestellte Mutation durch Gene-Editing verursacht wurde.

Nach EU-Recht muss ein Nachweisverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) aber gar nicht den Ursprung einer bestimmten genetischen Veränderung identifizieren. Die Schlussfolgerung, dass das neue Nachweisverfahren deshalb nicht zur Durchsetzung des EU-GVO-Rechts genutzt werden kann, ist unangemessen und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Das hat Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz in einem Schreiben dargelegt, das er im Auftrag des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) an die EU-Kommission gerichtet hat.

Das neue Open-Source-Nachweisverfahren für den herbizidtoleranten „Genome Editing“-Cibus-SU-Raps ist ein Standard-GVO-Nachweistest, der sich auf die genetischen Veränderungen im Organismus und nicht auf die zur Herstellung des GVO verwendete Technik bezieht. Nach EU-Recht genügt es, dass eine Nachweismethode einen GVO auf der Grundlage bestimmter DNA-Sequenzen eindeutig identifizieren kann, stellt Gentechnikrecht-Experte Buchholz fest. Selbst wenn das Verfahren nur einen Verdacht begründen würde, müssten die Behörden handeln. Der Nachweis, dass die bestimmten Sequenzen, die zur Identifizierung des GVO verwendet werden, aus der Anwendung von Verfahren stammen, die nach EU-Recht regulierungsbedürftige Gentechnik sind, kann durch andere Mittel erbracht werden.

Die EU-Kommission darf sich deshalb nicht durch die ENGL-Evaluation beirren lassen und muss dafür sorgen, dass die neue Nachweismethode in die routinemäßigen GVO-Tests der Mitgliedsstaaten integriert werden kann, damit der Cibus-„Gene Editing“-Raps nicht illegal in die Lebens- und Futtermittelketten der EU gelangt.

Brief von Dr. Georg Buchholz (Kanzlei GGSC) an die EU-Kommission im Auftrag des VLOG: Detection Method for Cibus SU Canola, ENGL Evaluation, 22.10.2020

Evaluation of the scientific publication “A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant” by the European Network of GMO Laboratories (ENGL), 02.10.2020

Pressemitteilung: Weltweit erstes Open-Source-Nachweisverfahren für Pflanzen aus neuer Gentechnik veröffentlicht

Hintergrund: Weltweit erstes Open-Source-Nachweisverfahren für Pflanzen aus neuer Gentechnik veröffentlicht

Projekt-Website Detect-GMO.org

VLOG-Stellungnahme zur BVL-Fachmeldung zum neuen Nachweisverfahren für „Genome Editing“-Raps